Fragen und Antworten
Nein, jedoch wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns vorher telefonisch kontaktieren würden, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Sollten bei Ihnen Anzeichen für einen Infekt der Atemwege oder andere Symptome einer möglichen COVID-19 Infektion bestehen, so setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
Sie haben natürlich immer die Möglichkeit in den Sprechzeiten telefonisch einen Termin mit uns auszumachen. Alternativ können Sie uns auch über unser Kontaktformular bzgl. eines Termines anschreiben.
Ja, Sie können täglich bereits um 8.00 Uhr zu uns kommen. Dienstags und donnerstags haben wir für Sie bis 18.00 Uhr geöffnet.
Ja, aber: Das Gesetz erlaubt uns nicht, Leistungen zu Lasten der Krankenkasse ohne Vorlage der Gesundheitskarte zu erbringen. Die manuelle Eingabe von Patientendaten ist sehr aufwändig, anders als beim einfachen Einlesen der Gesundheitskarte. Hierfür benötigen wir von der zuständigen Krankenkasse eine Versichungsbescheinigung in die Praxis per Fax.
Grundsätzlich benötigen Sie einen Besprechungstermin, um eventuell weiter notwendige Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Nach Absprache sind jedoch auch telefonische Befundbesprechungen möglich.
Eine Überweisung ist für ein ganzes Quartal gültig.
Ein Rezept ist einen Monat nach dem Ausstellungstag gültig.
Radiologische Fachärzte und Laboratorien dürfen ohne eine Überweisung des Hausarztes keine GKV-Patienten annehmen. Darüber hinaus ist es sinnvoll -außer beim Zahnarzt- eine Überweisung vom Hausarzt einzuholen, da dadurch gewährleistet ist, dass die Befunde des Facharztes beim Hausarzt ankommen. Idealerweise sollten für eine gute und umfassende Beratung alle Diagnosen der Fachärzte bei Ihrem Hausarzt gebündelt werden.
In diesem Fall sollten Sie uns vor dem Quartalsende kontaktieren. Wir erstellen Ihnen die Überweisung für das Folgequartal und Sie können dann am ersten Werktag des nächsten Quartals Ihre Überweisung in unserer Praxis abholen.
Generell geht das nur, wenn Sie am gleichen Tag der Behandlung beim Facharzt in unserer Praxis anrufen. Auch sollte der Grund für die Überweisung bei uns bekannt und mit uns vorher besprochen sein. Weder bei einer Überweisung noch einem Rezept ist eine Rückdatierung erlaubt. Für einen reibungslosen Prozess ist es immer besser sich vorher eine Überweisung vom Hausarzt einzuholen.
Rezepte und Überweisungen können in der Regel nach Bestellung am nächsten Werktag abgeholt werden.
Ja, wenn Sie sich wieder in der Lage fühlen, dürfen Sie trotz Krankschreibung arbeiten. Sie müssen dabei bedenken, dass dadurch die Krankschreibung erlischt. Sollten sie dann widererwartend am nächsten Tag merken, dass es Ihnen doch nicht gut geht, so müssen Sie von Ihrem Hausarzt eine neue Krankschreibung einholen, auch wenn die erste noch nicht abgelaufen ist.
In Fällen, wo es für den Arzt nachvollziehbar ist, dass der Patient vorher arbeitsunfähig war, ist eine rückwirkende Krankschreibung für maximal drei Tage möglich.